FAQ Startgeldguthaben
Das Startgeldguthaben gilt für aktive Einzelmitglieder des BDS LV1!
Voraussetzungen:
· Aktive Einzelmitgliedschaft im BDS LV1
· Jahresbeitrag als Einzelmitglied für das betreffende Kalenderjahr entrichtet
· Keine offenen Forderungen im Mahnverfahren
Wichtiger Hinweis
Das Startgeldguthaben kann ausschließlich für tatsächlich angetretene Wettkampfstarts verwendet werden. Startgelder für n.a.-Starts werden unabhängig vom vorhandenen Guthaben berechnet.
Was ist das Startgeldguthaben?
Einzelmitglieder des BDS LV1 erhalten ein Startgeldguthaben von 30 € pro Kalenderjahr, das für Startgelder bei Meisterschaften und Wettkämpfen (Standardprogramm oder IPSC) des BDS LV1 genutzt werden kann.
Die Einführung des Startgeldguthabens wurde von der Landesdelegiertenversammlung am 14.12.2025 beschlossen.
Für welche Wettkämpfe kann das Guthaben genutzt werden?
Das Guthaben kann aktuell für folgende Bereiche verwendet werden:
· Standardprogramm
· IPSC
Für Steel Challenge, Western, Perkussion, Silhouette und weitere Meisterschaften ist eine Nutzung derzeit nicht möglich.
Kann ich das Guthaben auf Standardprogramm und IPSC aufteilen?
Nein.
Zu Beginn des Sportjahres muss festgelegt werden, ob das Guthaben für das Standardprogramm oder für IPSC genutzt werden soll. Eine Aufteilung ist aus technischen Gründen nicht möglich.
Sind die Grundvoraussetzungen erfüllt, und es wurde nicht angegeben, dass das Startgeld auf IPSC verwendet werden soll, wird es automatisch beim Standardprogramm abrechnet.
Kann ich das Guthaben für Kurse, Befürwortungen oder andere Gebühren verwenden?
Nein.
Das Startgeldguthaben dient ausschließlich der Förderung der aktiven Wettkampfteilnahme und kann nicht mit anderen Gebühren oder Beiträgen verrechnet werden.
Wie wird das Guthaben verrechnet?
Bei der Rechnungserstellung wird vorhandenes Startgeldguthaben automatisch berücksichtigt.
Nur der danach verbleibende Betrag wird in Rechnung gestellt.
Kann das Guthaben für „n.a.“-Starts verwendet werden?
Nein.
Startgelder für n.a.-Starts (nicht angetreten) werden nicht mit dem Startgeldguthaben verrechnet.
Der Hintergrund ist, dass das Guthaben die aktive Teilnahme am Wettkampfsport fördern soll. Nicht angetretene Starts verursachen Kosten und blockieren Wettkampfkapazitäten.
Nicht verwendetes Guthaben bleibt dabei erhalten und kann weiterhin für angetretene Starts eingesetzt werden.
Bleibt nicht verbrauchtes Guthaben aus der Bezirksmeisterschaft für die Landesmeisterschaft erhalten?
Ja.
Wird das Guthaben im Standardprogramm genutzt und nicht vollständig bei der Bezirksmeisterschaft verbraucht, wird der verbleibende Betrag bei der Landesmeisterschaft berücksichtigt.
Warum stimmt der Betrag auf dem Rechnungsanhang nicht mit dem Rechnungsbetrag überein?
Die Startauflistung im Anhang stammt direkt aus dem Wettkampftool und enthält alle Starts mit den daraus resultierenden Startgeldern.
Das Startgeldguthaben wird erst bei der Erstellung der offiziellen Rechnung berücksichtigt und erscheint deshalb nicht in dieser Aufstellung.
Maßgeblich ist immer der Betrag auf der offiziellen Rechnung.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Startgelder für n.a.-Starts nicht vom Startgeldguthaben abgezogen werden können.
Verfällt das Startgeldguthaben?
Ja.
Das Startgeldguthaben gilt ausschließlich für das jeweilige Kalenderjahr und kann nicht in das Folgejahr übertragen werden.
